(3)Absatz 3,Die PM2,5-Messung für den AEI gemäß § 2 Abs. 19 IG-L hat in den Städten Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck an den MessstellenDie PM2,5-Messung für den AEI gemäß Paragraph 2, Absatz 19, IG-L hat in den Städten Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck an den Messstellen
Wien Währinger Gürtel/AKH,
zu erfolgen. An diesen Messstellen ist die Messung mindestens bis Ende 2020 mit der Referenzmethode gemäß Anlage 1 oder mit einer äquivalenten gravimetrischen Methode durchzuführen. Für den Fall, dass infolge externer Gründe die Auflassung oder Verlegung einer dieser Messstellen notwendig ist, ist rechtzeitig für einen Ersatzstandort Vorsorge zu treffen, der gleich hoch belastet ist; dies ist durch Parallelmessungen zu dokumentieren.