(1)Absatz eins,Die Einberufung von Sitzungen des Rates erfolgt schriftlich durch die Geschäftsstelle im Namen des/der Vorsitzenden mindestens zwölf Tage vor dem Sitzungstermin unter Bekanntgabe des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung. Die Einladung kann auch mit Telefax oder per E-Mail erfolgen. Allfällige Unterlagen sind ehest möglich direkt an die Mitglieder des Rates oder über das CMS des Rates gemäß § 5 Abs. 5 zur Verfügung zu stellen.Die Einberufung von Sitzungen des Rates erfolgt schriftlich durch die Geschäftsstelle im Namen des/der Vorsitzenden mindestens zwölf Tage vor dem Sitzungstermin unter Bekanntgabe des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung. Die Einladung kann auch mit Telefax oder per E-Mail erfolgen. Allfällige Unterlagen sind ehest möglich direkt an die Mitglieder des Rates oder über das CMS des Rates gemäß Paragraph 5, Absatz 5, zur Verfügung zu stellen.