(3)Absatz 3,Die wärmebezogene historische Aktivitätsrate ist der als Terajoule pro Jahr angegebene Medianwert der historischen Jahres-Importmenge messbarer Wärme aus einer unter den Geltungsbereich des EZG 2011 fallenden Anlage und der jährlichen historischen Erzeugung messbarer Wärme während des Bezugszeitraums gemäß Abs. 1, soweit diese Wärme innerhalb der Anlagengrenzen für die Herstellung von Produkten, für die Erzeugung anderer als zur Stromproduktion verwendeter mechanischer Energie, für die Heizung oder für die Kühlung, jedoch nicht zur Stromproduktion, verbraucht oder an nicht unter den Geltungsbereich des EZG 2011 fallende Anlagen oder eine andere Einrichtung, jedoch nicht zur Stromproduktion, exportiert wird.Die wärmebezogene historische Aktivitätsrate ist der als Terajoule pro Jahr angegebene Medianwert der historischen Jahres-Importmenge messbarer Wärme aus einer unter den Geltungsbereich des EZG 2011 fallenden Anlage und der jährlichen historischen Erzeugung messbarer Wärme während des Bezugszeitraums gemäß Absatz eins,, soweit diese Wärme innerhalb der Anlagengrenzen für die Herstellung von Produkten, für die Erzeugung anderer als zur Stromproduktion verwendeter mechanischer Energie, für die Heizung oder für die Kühlung, jedoch nicht zur Stromproduktion, verbraucht oder an nicht unter den Geltungsbereich des EZG 2011 fallende Anlagen oder eine andere Einrichtung, jedoch nicht zur Stromproduktion, exportiert wird.