Anwendungsbereich
§ 2.Paragraph 2,
Die Anforderungen gemäß § 3 betreffen jene Messgeräte gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010, mit denen Endverbraucher auszustatten sind, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird. Die Anforderungen gemäß Paragraph 3, betreffen jene Messgeräte gemäß Paragraph 83, Absatz eins, ElWOG 2010, mit denen Endverbraucher auszustatten sind, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird.