Regelungsgegenstand
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen, denen intelligente Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010 zu entsprechen haben und gemäß § 59 ElWOG 2010 bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmung in Ansatz zu bringen sind. Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen, denen intelligente Messgeräte gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 31, ElWOG 2010 zu entsprechen haben und gemäß Paragraph 59, ElWOG 2010 bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmung in Ansatz zu bringen sind.