Die Mitglieder des Vereins „Österreichischer Rettungsdienst, Einsatzorganisation für Rettungshunde (ÖRD Rettungshunde-Einsatz)“ werden in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.Die Mitglieder des Vereins „Österreichischer Rettungsdienst, Einsatzorganisation für Rettungshunde (ÖRD Rettungshunde-Einsatz)“ werden in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach Paragraph 22 a, ASVG einbezogen.