Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kapitalmaßnahmen-VO
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
05.10.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 1.Paragraph eins,
Unter Kapitalmaßnahmen werden verschiedene zivil- und gesellschaftsrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit Wertpapieren verstanden. Für steuerliche Zwecke ist nach dieser Verordnung zwischen steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (§ 2 bis 7) und nicht steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (§ 8) zu unterscheiden. Unter Kapitalmaßnahmen werden verschiedene zivil- und gesellschaftsrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit Wertpapieren verstanden. Für steuerliche Zwecke ist nach dieser Verordnung zwischen steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (Paragraph 2 bis 7) und nicht steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (Paragraph 8,) zu unterscheiden.
Im RIS seit
05.10.2011
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017
Gesetzesnummer
20007476
Dokumentnummer
NOR40132112