Bundesrecht konsolidiert

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Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile in den Jahren 2011 bis 2014 § 1

Kurztitel

Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile in den Jahren 2011 bis 2014

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 248/2011

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

09.08.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

30/02 Finanzausgleich

Text

Paragraph eins,

Die hier geregelten Schlüssel sind bei der Verteilung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für die Jahre 2011 bis 2014 anzuwenden. Bei den im Jahr 2011 fälligen Vorschüssen auf die Ertragsanteile sind sie ab der Kundmachung dieser Verordnung anzuwenden.

Im RIS seit

09.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2014

Gesetzesnummer

20007405

Dokumentnummer

NOR40131085

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