(1)Absatz eins,Die E-Control hat standortbezogene Abfragen durch Verbraucher vorzusehen und wettbewerbskonform die günstigsten Preise im näheren Umkreis bekanntzugeben. Um die mögliche Unzweckmäßigkeit von weiten Anfahrtswegen und deren Umweltauswirkungen zu vermeiden, sind auch die sonstigen Tankstellen im näheren Umkreis ohne Preisangabe anzuführen, welche nicht die günstigsten Preise aufweisen.