Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrpläne - islam. Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
26.07.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
70/07 Schule und Kirche
Text
Die nachstehend genannten Anlagen für Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht wurden von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2011 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:Die nachstehend genannten Anlagen für Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht wurden von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2011 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Allgemeine Bestimmungen der Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht
| Anlage 1 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Volksschulen
| Anlage 2 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Hauptschulen und der Volksschuloberstufe
| Anlage 3 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen
| Anlage 4 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Sonderschulen
| Anlage 5 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an berufsbildenden Pflichtschulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung
| Anlage 6 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen
| Anlage 7 |
Anhang für den Lehrplan für islamische Religion
| Anlage 8 |
Schlagworte
Lehrerbildung
Im RIS seit
08.08.2011
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011
Gesetzesnummer
20007378
Dokumentnummer
NOR40130387