(1)Absatz eins,Der an den Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus gemäß § 4 Abs. 7 des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 gerichtete Antrag eines Unternehmens auf Ausstellung eines Unternehmens-Zertifikates hat folgende Informationen zu enthalten:Der an den Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus gemäß Paragraph 4, Absatz 7, des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 gerichtete Antrag eines Unternehmens auf Ausstellung eines Unternehmens-Zertifikates hat folgende Informationen zu enthalten:
die Anzahl der im Unternehmen jährlich durchschnittlich im geregelten Bereich beschäftigten Personen (einschließlich Leiharbeitskräfte),
die Anzahl und die Namen der im Unternehmen im geregelten Bereich beschäftigten zertifizierten Personen einschließlich Kopien ihrer Personen-Zertifikate (einschließlich Leiharbeitskräfte),
eine schriftliche Erklärung einer nach außen zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Person, dass das Unternehmen eine zur Deckung des erwarteten Tätigkeitsvolumens ausreichende Zahl an Personen – unter getrennter Angabe der im letzten Jahr errichteten und gewarteten Geräte und Einrichtungen – beschäftigt, die in Bezug auf zertifizierungspflichtige Tätigkeiten Inhaber eines Zertifikats sind und dass dem zertifizierungspflichtige Tätigkeiten ausübenden Personal alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind.
Dies gilt auch, falls der Antrag auf Zertifizierung gemäß § 4 Abs. 7 des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 bei der Zertifizierungsstelle für Personen eingebracht wird. In diesem Fall hat die Zertifizierungsstelle für Personen den Antrag samt beigebrachten Unterlagen an den Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus weiter zu leiten.Dies gilt auch, falls der Antrag auf Zertifizierung gemäß Paragraph 4, Absatz 7, des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 bei der Zertifizierungsstelle für Personen eingebracht wird. In diesem Fall hat die Zertifizierungsstelle für Personen den Antrag samt beigebrachten Unterlagen an den Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus weiter zu leiten.