bei Vorliegen von Veränderungen in Organen, welche bei den Untersuchungen gemäß Z 13 gefunden werden und die für das Vorliegen von Tuberkulose sprechen, die veränderten Organteile sowie zugehörige Lymphknoten von der Veterinärbehörde an das Nationale Referenzlabor für Tuberkulose einzusenden sind;bei Vorliegen von Veränderungen in Organen, welche bei den Untersuchungen gemäß Ziffer 13, gefunden werden und die für das Vorliegen von Tuberkulose sprechen, die veränderten Organteile sowie zugehörige Lymphknoten von der Veterinärbehörde an das Nationale Referenzlabor für Tuberkulose einzusenden sind;