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Unzulässige Nebenbeschäftigungen § 3
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
anderes Datum
§ 2 am 06.10.2026
§ 4 am 06.10.2026
Alle Fassungen
§ 3 heute
§ 3 gültig ab 01.04.2011
Begleitende Dokumente
Hauptdokument
Kurztitel
Unzulässige Nebenbeschäftigungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 100/2011
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.04.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 3.
Paragraph 3,
(1)
Absatz eins,
Für Bedienstete, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben maßgeblichen Einfluss auf Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006),
BGBl. I Nr. 17/2006
, und auf die dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen haben, sind Nebenbeschäftigungen im Geschäftsbereich von Bewerbern, Bietern und Auftragnehmern nach diesem Bundesgesetz sowie sonstigen Unternehmen, die jeweils mit dem Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport in einer Geschäftsbeziehung stehen, jedenfalls unzulässig, wenn diese Geschäftsbeziehungen im jeweils in Betracht kommenden Einflussbereich des Bediensteten liegen.
Für Bedienstete, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben maßgeblichen Einfluss auf Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,, und auf die dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen haben, sind Nebenbeschäftigungen im Geschäftsbereich von Bewerbern, Bietern und Auftragnehmern nach diesem Bundesgesetz sowie sonstigen Unternehmen, die jeweils mit dem Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport in einer Geschäftsbeziehung stehen, jedenfalls unzulässig, wenn diese Geschäftsbeziehungen im jeweils in Betracht kommenden Einflussbereich des Bediensteten liegen.
(2)
Absatz 2,
Abs. 1 ist auch auf Vergabeverfahren anzuwenden, die nicht dem Bundesvergabegesetz 2006 unterliegen.
Absatz eins, ist auch auf Vergabeverfahren anzuwenden, die nicht dem Bundesvergabegesetz 2006 unterliegen.
Im RIS seit
31.03.2011
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2011
Gesetzesnummer
20007214
Dokumentnummer
NOR40127762
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2011/100/P3/NOR40127762
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