Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen § 5

Kurztitel

Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 356/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

23.11.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Wahlordnung

Paragraph 5,

Die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates erfolgt jährlich in freier, gleicher und geheimer Wahl im vierten Quartal jeden Jahres. Verfügt eine Ausbildungseinrichtung über mehrere Standorte, ist für jeden Standort ein eigener Vertrauensrat zu wählen.

Im RIS seit

23.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010

Gesetzesnummer

20006982

Dokumentnummer

NOR40122762

Navigation im Suchergebnis