Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
23.11.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Wahlordnung
§ 5.Paragraph 5,
Die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates erfolgt jährlich in freier, gleicher und geheimer Wahl im vierten Quartal jeden Jahres. Verfügt eine Ausbildungseinrichtung über mehrere Standorte, ist für jeden Standort ein eigener Vertrauensrat zu wählen.
Im RIS seit
23.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010
Gesetzesnummer
20006982
Dokumentnummer
NOR40122762