(1)Absatz eins,Das Zivildienstabzeichen ist als Vollplastikkarte mit den Abmessungen 85,6 mm x 53,95 mm x 0,79 mm mit beidseitiger, hochglänzender Laminierung herzustellen. Auf dem Zivildienstabzeichen sind insbesondere der Name und das Geburtsdatum des Zivildienstleistenden, die Zivildienstzahl sowie der Zuweisungszeitraum (Gültigkeitsdauer) anzuführen und ist die Aufschrift „Zivildienstkarte“ anzubringen. Das Zivildienstabzeichen ist nach dem Muster der Anlage 1 auszustellen.