Bundesrecht konsolidiert

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Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochspannungsschaltanlagen § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochspannungsschaltanlagen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 235/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

16.07.2010

Außerkrafttretensdatum

18.04.2018

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. Absatz 2,Mit dieser Verordnung sind die nach der Verordnung (EG) Nr. 842 aus 2006, in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 305 aus 2008, verlangten Maßnahmen erlassen.
  3. Absatz 3,Die in der Verordnung gewählten Personenbezeichnungen sind als geschlechtsneutral zu verstehen.

Im RIS seit

30.08.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20006848

Dokumentnummer

NOR40120264

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