Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
4. | Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes |
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Mitarbeit bei der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
6. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennungsmöglichkeiten von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen |
8. | Kenntnis der Werk- (Metalle, Legierungen) und Hilfsstoffe, ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
9. | Lesen, Interpretieren und Anfertigen von einfachen Skizzen und Werkzeichnungen | Lesen, Interpretieren und Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen sowie gießgerechtes Überarbeiten von Gussteilzeichnungen (Formschräge, Formteilung, Schrumpf- und Bearbeitungszugaben) |
10. | Lesen von technischen Unterlagen wie zB Plänen, Bedienungsanleitungen, Handbüchern, Wartungsanleitungen | Grundkenntnisse des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) |
11. | Grundausbildung in der Werkstoffbearbeitung wie zB Sägen, Feilen, Drehen, Bohren, Schleifen, Messen und Anreißen |
12. | – | Kenntnis des Herstellens von einschlägigen unlösbaren Verbindungen (wie zB Gasschmelzschweißen, Schutz-gasschweißen, Elektroschweißen) unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung |
13. | – | Anwenden von Trenntechniken wie zB Trennen mit Winkelschleifern, Brennschneidern unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung |
14. | Grundkenntnisse der Prüfung von Werk- und Hilfsstoffen | Kenntnis der praktischen Prüfung von Werk- und Hilfsstoffen mittels chemischer und physikalischer Prüfverfahren wie zB Sandkontrolle und Härteprüfungen |
15. | Grundkenntnisse der verschiedensten Formgebungs-technologien und deren Anwendungen für den Metallguss | Kenntnis der Formgebungstechnologien und deren Anwendungen wie zB Handformtechnik, Maschinenformtechnik, Dauerformen, Feinguss, Kokillen- und Druckguss |
16. | Grundkenntnisse der Anschnitt- und Speisertechnik | Mitarbeit beim Anwenden der Anschnitt- und Speisertechnik (gerichtete Erstarrung, Kühlkokillen sowie das Setzen von Form- und Kernentlüftungen) |
17. | Grundkenntnisse der Modellwerkstoffe und -einrichtungenGrundkenntnisse der Modellwerkstoffe und , -einrichtungen | Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen |
18. | Grundkenntnisse der Form- und Kernwerkstoffe | Kenntnis der Aufbereitung, Verarbeitung und Prüfung von Form- und Kernwerkstoffen |
19. | Herstellen einfacher Formen und Kerne | Herstellen von mehrteiligen Formen, Formbehelfen und schwierigen Kernen | Herstellen von komplizierten Formen, Kernen und Kern-stücken |
20. | Mitarbeit beim Zusammen-bauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertig-machen (Säubern, Ver-klammern, Beschweren) der Formen | Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen, |
21. | Grundkenntnisse des Schmelzens, Legierens und den Schmelzbehandlungen metallischer Gusswerkstoffe | Kenntnis der Schmelz- und Warmhalteeinrichtungen sowie deren Funktion (zB Elektroöfen, Kupolöfen, Flammöfen, Lichtbogenöfen, Induktionsöfen) |
22. | Mitarbeit beim Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen | Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen |
23. | Grundkenntnisse der Vergieß-techniken | Vorbereiten des Gießprozesses wie zB Gießtemperatur, Gießzeit, Pfannenmanagement sowie Abschlacken und Abgießen der Formen und Beachtung der Anweisungen und Vorschriften |
24. | Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen | – |
25. | Kenntnis des Nachbearbeitens der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten sowie der mechanischen Bearbeitung | Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten |
26. | – | Kenntnis der Oberflächen- und Wärmebehandlung von Gussteilen |
27. | Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik | – |
28. | Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | Mitarbeit beim Bedienen und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen |
29. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV | Protokollieren und grafisches Auswerten von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV |
30. | Kenntnis des Entstehens und Vermeidens von Gussfehlern sowie des Beurteilens (wie zB auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit) von Gussteilen |
31. | Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements | Mitarbeit bei der Qualitätssicherung wie zB von Gusskontrollen auf Maßhaltigkeit, Härte, Oberflächenbeschaffenheit und Dichte |
32. | Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie Hinweise über die Gefahren beim Transport | Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren |
33. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke |
34. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – |
35. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
36. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere des Brandschutzes sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
37. | Grundkenntnisse der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
38. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
39. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
40. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |