Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2007 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2007

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 176/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

17.06.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2007 mit insgesamt Euro 365 255,71 festgesetzt.

Im RIS seit

24.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20006806

Dokumentnummer

NOR40118726

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