(3)Absatz 3,Die Inhaltsstoffe der Tabakerzeugnisse sind jeweils geordnet nach Tabakerzeugnisart, Marken und Namen anzuführen, und es ist anzugeben, für welchen Bestandteil des Tabakerzeugnisses der jeweilige Inhaltsstoff verwendet wurde. Ferner sind die Gründe für die Verwendung des Inhaltsstoffes durch Anführen seiner jeweiligen Funktion oder, sofern die Verwendung aus mehreren Gründen erfolgt ist, durch Anführen sämtlicher Funktionen anzugeben. Zu jedem Inhaltsstoff ist bekannt zu geben, ob Informationen über gesundheitliche Auswirkungen gemäß Anlage III verfügbar sind; sofern im Berichtszeitraum erstmals solche Informationen zu einem Inhaltsstoff vorliegen, ist der Meldung eine zusammenfassende Darstellung der zu Grunde liegenden Erkenntnisse einschließlich der verwendeten Testmethoden und Resultate anzuschließen.Die Inhaltsstoffe der Tabakerzeugnisse sind jeweils geordnet nach Tabakerzeugnisart, Marken und Namen anzuführen, und es ist anzugeben, für welchen Bestandteil des Tabakerzeugnisses der jeweilige Inhaltsstoff verwendet wurde. Ferner sind die Gründe für die Verwendung des Inhaltsstoffes durch Anführen seiner jeweiligen Funktion oder, sofern die Verwendung aus mehreren Gründen erfolgt ist, durch Anführen sämtlicher Funktionen anzugeben. Zu jedem Inhaltsstoff ist bekannt zu geben, ob Informationen über gesundheitliche Auswirkungen gemäß Anlage römisch drei verfügbar sind; sofern im Berichtszeitraum erstmals solche Informationen zu einem Inhaltsstoff vorliegen, ist der Meldung eine zusammenfassende Darstellung der zu Grunde liegenden Erkenntnisse einschließlich der verwendeten Testmethoden und Resultate anzuschließen.