Bundesrecht konsolidiert

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Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen § 13

Kurztitel

Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 153/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 13

Inkrafttretensdatum

01.07.2010

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PLH-Verordnung 2010

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Gewährung der Beihilfe

Paragraph 13,
  1. Absatz eins,Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen. Die AMA hat den Tag des Antragseingangs zu registrieren.
  2. Absatz 2,Auf Antrag kann die AMA eine Vorschusszahlung in Höhe der beantragten Menge gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür nach Artikel 31, der Verordnung (EG) Nr. 826 aus 2008, erfüllt sind. Diese Anträge auf Vorschusszahlung sind nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen.

Im RIS seit

01.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2010

Gesetzesnummer

20006789

Dokumentnummer

NOR40118146

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