Bundesrecht konsolidiert

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Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen § 10

Kurztitel

Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 153/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 10

Inkrafttretensdatum

01.07.2010

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PLH-Verordnung 2010

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

Antrag auf Vertragsabschluss oder Angebot für die Beihilfe

Paragraph 10,

Der Antrag auf Abschluss eines Lagervertrages oder das Angebot für die Beihilfe für die private Lagerhaltung ist bei der AMA mittels eines von der AMA aufgelegten Musters einzubringen.

Im RIS seit

01.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2010

Gesetzesnummer

20006789

Dokumentnummer

NOR40118143

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