Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 2
Inkrafttretensdatum
25.05.2010
Außerkrafttretensdatum
14.09.2020
Abkürzung
ZLLV 2010
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Anlage B
EINTRAGUNGSZEICHEN FÜR ZIVILLUFTFAHRZEUGE
Alle im Luftfahrzeugregister eingetragenen Zivilluftfahrzeuge mit Ausnahme der Segelflugzeuge, motorisierten Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler:
1.Ziffer eins einmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse bis einschließlich 2 000 kg: |
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | A, C, D oder K |
| Die Buchstaben D und K bleiben für Flugzeuge mit mehr als 3 Sitzplätzen vorbehalten |
2.Ziffer 2 einmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 2 000 kg bis |
| | |
einschließlich 5 700 kg:
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | E |
3.Ziffer 3 mehrmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse bis einschließlich 5 700 kg: |
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | F |
4.Ziffer 4 ein- und mehrmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als |
5 700 bis einschließlich 14 000 kg: |
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | G |
5.Ziffer 5 mehrmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 14 000 |
| | |
bis einschließlich 20 000 kg:
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | H |
6.Ziffer 6 mehrmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 20 000 kg: |
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | I oder Lrömisch eins oder L |
7.Ziffer 7 Abweichend von der allgemeinen, gewichtsklassenmäßigen Kennzeichnungsregel gilt für: |
Luftfahrzeuge | des Bundes | B |
Experimental-Luftfahrzeuge | sowie Luftfahrzeuge, die für Erprobungs- oder Prüfflüge verwendet |
werden | Vrömisch fünf |
Luftfahrzeuge, die mit einer Zwischenbewilligung gemäß § 20 LFG betrieben werden,Luftfahrzeuge, die mit einer Zwischenbewilligung gemäß Paragraph 20, LFG betrieben werden, |
| wenn sie nicht bereits unter einem anderen Kennzeichen im Luftfahrzeugregister |
eingetragen sind | U |
Unbemannte Luftfahrzeuge | Y |
8.Ziffer 8 Bei den Luftfahrzeugen mit besonderen Baumerkmalen gilt Folgendes: |
| Erster Buchstabe des Eintragungszeichens für | |
Wasser- und Amphibienfahrzeuge | W |
Drehflügler | (Hubschrauber, Tragschrauber) | Xrömisch zehn |
Luftfahrzeuge | leichter als Luft | Z, R oder S |
| | | | | |
Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler:
Segelflugzeuge: |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | 0001–0999 und 5000–5999 |
Ultraleichtflugzeuge – aerodynamisch gesteuert: | |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | .................. 7000–7989 |
Ultraleichtfugzeuge – aerodynamisch in Erprobung: | |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | .................. 7990–7999 |
Ultraleichtflugzeuge – gewichtskraftgesteuert | |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | .................. 8000–8989 |
Ultraleichtflugzeuge – gewichtkraftgesteuert in Erprobung | |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | .................. 8990–8999 |
Motorisierte Hänge- und Paragleiter | |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | .................. 6000–6989 |
Motorisierte Hänge- und Paragleiter in Erprobung | |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | .................. 6990–6999 |
Motorsegler | |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | .................. 9000–9989 |
Motorsegler in Erprobung | |
Zifferngruppe des Eintragungszeichens ................................................... | .................. 9990–9999 |
| |
Im RIS seit
17.06.2010
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2020
Gesetzesnummer
20006791
Dokumentnummer
NOR40118298