Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
07.05.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BANU – V
Index
95/03 Vermessungsrecht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 6.
Text
Darstellung im Kataster
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Flächen gleicher Benützungsart oder gleicher Nutzung werden in der Digitalen Katastralmappe (DKM) des Grundsteuer- oder Grenzkatasters durch Grundstücksgrenzen beziehungsweise Nutzungsgrenzen dargestellt und mit einem Nutzungssymbol bezeichnet.
(2)Absatz 2,Flächen gleicher rechtlicher Zusatzinformation werden in der DKM gesondert dargestellt und mit einem Rechtssymbol versehen.
(3)Absatz 3,Die Flächensumme der Teilflächen gleicher Nutzung sowie gleicher rechtlicher Zusatzinformation und die Flächensumme der Benützungsarten auf einem Grundstück werden im Grundstücksverzeichnis ersichtlich gemacht.
(4)Absatz 4,Die Darstellung der Nutzungssymbole und Rechtssymbole hat entsprechend dem im Anhang der Vermessungsverordnung 2010 – VermV, BGBl. II Nr. 115/2010, festgelegten Zeichenschlüssel zu erfolgen.Die Darstellung der Nutzungssymbole und Rechtssymbole hat entsprechend dem im Anhang der Vermessungsverordnung 2010 – VermV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2010,, festgelegten Zeichenschlüssel zu erfolgen.
Schlagworte
Grundsteuerkataster
Im RIS seit
04.05.2010
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2015
Gesetzesnummer
20006750
Dokumentnummer
NOR40117350