(1)Absatz eins,Der Sammelantrag (Mehrfachantrag-Flächen) ist von allen Betriebsinhabern, die Direktzahlungen beziehen oder für Maßnahmen gemäß Art. 85p oder 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2007, S. 1, innerhalb der drei vergangenen Jahre Zahlungen erhalten haben, abzugeben. Der Sammelantrag ist für das jeweilige Kalenderjahr bis 15. Mai unter Verwendung eines von der AMA aufzulegenden Formblattes einzureichen. Gleichzeitig sind vom Antragsteller sämtliche für die Erledigung seines Antrages erforderlichen Nachweise zu erbringen. Entsprechende Unterlagen sind dem jeweiligen Antrag beizulegen. Der Antrag hat zusätzlich zu den Angaben, die in den in § 1 genannten Rechtsakten gefordert sind, folgende Angaben zu enthalten:Der Sammelantrag (Mehrfachantrag-Flächen) ist von allen Betriebsinhabern, die Direktzahlungen beziehen oder für Maßnahmen gemäß Artikel 85 p, oder 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234 aus 2007, über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Amtsblatt Nummer L 299 vom 16.11.2007, Seite 1, innerhalb der drei vergangenen Jahre Zahlungen erhalten haben, abzugeben. Der Sammelantrag ist für das jeweilige Kalenderjahr bis 15. Mai unter Verwendung eines von der AMA aufzulegenden Formblattes einzureichen. Gleichzeitig sind vom Antragsteller sämtliche für die Erledigung seines Antrages erforderlichen Nachweise zu erbringen. Entsprechende Unterlagen sind dem jeweiligen Antrag beizulegen. Der Antrag hat zusätzlich zu den Angaben, die in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten gefordert sind, folgende Angaben zu enthalten:
Name/Firma, Geburtsdatum und Anschrift des Antragstellers,
Betriebsnummer; verfügt der Antragsteller über mehrere Betriebsnummern, so hat er die Hauptbetriebsnummer zu kennzeichnen,
Sozialversicherungsnummer, Firmenbuchnummer oder Vereinsregisterzahl des Antragstellers,
Bankverbindung und Namenskonto bei einem Kreditinstitut,
Angabe der Flächen, getrennt nach ihrer Nutzung als
Ackerflächen mit Ausnahme jener Flächen, für die eine gesonderte Nutzung gemäß lit. c bis i anzugeben ist,Ackerflächen mit Ausnahme jener Flächen, für die eine gesonderte Nutzung gemäß Litera c bis i anzugeben ist,
Hanfflächen einschließlich Sortenangabe und Angabe der Saatgutmenge pro ha,
Schalenfrüchteflächen, für die die Flächenzahlung für Schalenfrüchte gemäß Art. 82 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 beantragt wird,Schalenfrüchteflächen, für die die Flächenzahlung für Schalenfrüchte gemäß Artikel 82, der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, beantragt wird,
Stärkekartoffelflächen, für die die Beihilfe für Stärkekartoffeln gemäß Art. 77 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 beantragt wird,Stärkekartoffelflächen, für die die Beihilfe für Stärkekartoffeln gemäß Artikel 77, der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, beantragt wird,
Obst-, Gemüse- und Kartoffelflächen, für die die Beihilfe gemäß Art. 77 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 nicht beantragt wird,Obst-, Gemüse- und Kartoffelflächen, für die die Beihilfe gemäß Artikel 77, der Verordnung (EG) Nr. 73 aus 2009, nicht beantragt wird,
Flächen mit Dauerkulturen und schnellwüchsigen Forstgehölzen im Kurzumtrieb im Sinne des Abs. 4,Flächen mit Dauerkulturen und schnellwüchsigen Forstgehölzen im Kurzumtrieb im Sinne des Absatz 4,,
Flächen, die zur Erzeugung von zur Trocknung bestimmtem Futter gemäß Art. 86 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dienen,Flächen, die zur Erzeugung von zur Trocknung bestimmtem Futter gemäß Artikel 86, der Verordnung (EG) Nr. 1234 aus 2007, dienen,
Flächen, auf denen eine vorübergehende Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse erfolgt,
Flächen, die im Rahmen von mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen stillgelegt sind,
im Falle der Bewässerung von Flächen die Angabe, ob eine Bewilligung der Wasserrechtsbehörde vorhanden ist.