Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
INVEKOS-CC-V 2010
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 14
Inkrafttretensdatum
01.01.2010
Außerkrafttretensdatum
07.05.2015
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Diese Verordnung bleibt weiterhin auf Sachverhalte, die sich bis einschließlich 31. Dezember 2014 verwirklicht haben und auf Beihilfeanträge, die bis einschließlich Kalenderjahr 2014 gestellt wurden, anwendbar (vgl. § 30 Abs. 2,
BGBl. II Nr. 100/2015).
Text
Feststellungsbescheid
§ 14.Paragraph 14,
Die AMA kann Feststellungsbescheide erlassen, wenn eine Partei wegen der Strittigkeit oder Unsicherheit von Rechtsverhältnissen oder rechtserheblichen Tatsachen – wie insbesondere das Vorliegen eines oder mehrerer Betriebe oder das Bestehen von Zahlungsansprüchen – Gefahr läuft, Nachteile zu erleiden.
Im RIS seit
15.02.2010
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015
Gesetzesnummer
20006622
Dokumentnummer
NOR40113594