Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Direktzahlungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
01.01.2010
Außerkrafttretensdatum
31.12.2014
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Sonderfall Neubeginner
§ 9.Paragraph 9,
Die Anerkennung als Sonderfall Neubeginner (§ 8 Abs. 3 Z 5 MOG 2007) ist – unbeschadet der erforderlichen Sammelantragstellung gemäß § 3 der INVEKOS-CC-V 2010 – spätestens bis zum Ende der Antragsfrist für den jeweiligen Sammelantrag mittels eines von der AMA aufzulegenden Formblatts zu beantragen. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch geeignete Unterlagen zu belegen. Die Anerkennung als Sonderfall Neubeginner (Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer 5, MOG 2007) ist – unbeschadet der erforderlichen Sammelantragstellung gemäß Paragraph 3, der INVEKOS-CC-V 2010 – spätestens bis zum Ende der Antragsfrist für den jeweiligen Sammelantrag mittels eines von der AMA aufzulegenden Formblatts zu beantragen. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch geeignete Unterlagen zu belegen.
Im RIS seit
15.02.2010
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2018
Gesetzesnummer
20006620
Dokumentnummer
NOR40113480