Verpflichtende Ausbildungsinhalte im Rahmen der Ausbildung des TGD-Arzneimittelanwenders:
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Tierarzneimittelkontrollgesetz und nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen (Tierarzneimittelliste und Tiergesundheitsdienste), gesetzliche Strafbestimmungen, tierseuchenrechtliche Bestimmungen, Tierschutzbestimmungen, spezielle Rechte und Pflichten der Tierhalter einschließlich Empfehlungen des Beirates „Tiergesundheitsdienst Österreich“, die in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ veröffentlicht werden.
Arzneimittelanwendung, -lagerung und -rückgabe:
Lagerung von Arzneimitteln; Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der fachgerechten Anwendung von Arzneimitteln, theoretische Einführung in folgende Anwendungsarten: oral, intramuskulär, subkutan, andere lokale Applikationsarten. Rückgabe von Arzneimittelresten, abgelaufenen Arzneimitteln und Umgang mit Leergut.
Grundbegriffe und Grundlagen der Epidemiologie, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Grundlagen betreffend die Verschleppung von Mikroorganismen, Individualhygiene beim Einzeltier, Stallhygiene und Hygiene bei der Intensiv- und Extensivtierhaltung, Wasser- und Lufthygiene, Hygiene der flüssigen und festen Abfallstoffe, Hygiene der Futtermittel.
Wechselwirkung Organismus-Arzneimittel, Wechselwirkung von Arzneimitteln und Futtermitteln, Ausscheidung von Arzneimitteln, Abbau und zeitlicher Konzentrationsverlauf, Rückstandsproblematik.