künstlich angelegte abgegrenzte Gewässer, die von Oberflächengewässern und dem Grundwasser getrennt sind (Kleinbadeteiche gemäß § 2 Abs. 5 des Bäderhygienegesetzes).künstlich angelegte abgegrenzte Gewässer, die von Oberflächengewässern und dem Grundwasser getrennt sind (Kleinbadeteiche gemäß Paragraph 2, Absatz 5, des Bäderhygienegesetzes).