beide Streitparteien haben sich in einem § 583 Abs. 1 ZPO entsprechenden Schiedsvertrag dem Ausspruch des Schiedsgerichts unterworfen. Der Schiedsvertrag kann auch allgemein für die Geschäfte, die zwischen den beiden Teilen unmittelbar oder durch Vermittlung eines Dritten zustande kommen, geschlossen werden; doch kann die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen jederzeit für weitere zu schließende Geschäfte einseitig schriftlich widerrufen werden. Eingetragene Unternehmer und Mitglieder oder Besucher der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien werden schon durch die Annahme eines Schlussbriefs, der die Bestimmung enthält, dass Rechtsstreitigkeiten aus dem Geschäft vom Schiedsgericht zu entscheiden sind, diesem unterworfen, es sei denn, dass die bezeichnete Bestimmung oder der Schlussbrief im Allgemeinen unverzüglich als vertragswidrig beanstandet wird oder der Schlussbrief ohne Bemerkung zurückgestellt wird.beide Streitparteien haben sich in einem Paragraph 583, Absatz eins, ZPO entsprechenden Schiedsvertrag dem Ausspruch des Schiedsgerichts unterworfen. Der Schiedsvertrag kann auch allgemein für die Geschäfte, die zwischen den beiden Teilen unmittelbar oder durch Vermittlung eines Dritten zustande kommen, geschlossen werden; doch kann die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen jederzeit für weitere zu schließende Geschäfte einseitig schriftlich widerrufen werden. Eingetragene Unternehmer und Mitglieder oder Besucher der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien werden schon durch die Annahme eines Schlussbriefs, der die Bestimmung enthält, dass Rechtsstreitigkeiten aus dem Geschäft vom Schiedsgericht zu entscheiden sind, diesem unterworfen, es sei denn, dass die bezeichnete Bestimmung oder der Schlussbrief im Allgemeinen unverzüglich als vertragswidrig beanstandet wird oder der Schlussbrief ohne Bemerkung zurückgestellt wird.