Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gütesiegelverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
30.09.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Gütesiegel
§ 1.Paragraph eins,
Das Gütesiegel gemäß § 20 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) entspricht dem in der Anlage abgebildeten Muster. Bei der Verwendung sind die vorgegebenen Relationen einzuhalten. Die Farbgebung hat grundsätzlich dem Muster zu entsprechen. Die nicht in Schwarz dargestellten Teile des Musters dürfen auch in Schwarz wiedergegeben werden. Das Gütesiegel gemäß Paragraph 20, Absatz 3, der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) entspricht dem in der Anlage abgebildeten Muster. Bei der Verwendung sind die vorgegebenen Relationen einzuhalten. Die Farbgebung hat grundsätzlich dem Muster zu entsprechen. Die nicht in Schwarz dargestellten Teile des Musters dürfen auch in Schwarz wiedergegeben werden.
Im RIS seit
27.10.2009
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2015
Gesetzesnummer
20006468
Dokumentnummer
NOR40110627