Bundesrecht konsolidiert

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Übernahme eines Teiles der Landstraße B 303 als Bundesstraße S 3 (Bund – NÖ) Art. 1

Kurztitel

Übernahme eines Teiles der Landstraße B 303 als Bundesstraße S 3 (Bund – NÖ)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 249/2009

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

31.07.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Bund und das Land Niederösterreich haben am 24. Jänner 2008 ein Übereinkommen betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 303 Weinviertler Straße als Bundesstraße S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Göllersdorf, Sierndorf und Stockerau abgeschlossen. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf der mautpflichtigen Strecke mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Zeitpunkt des Beginnes der Bemautung ergibt sich aus der gemäß Paragraph 16, Bundesstraßen – Mautgesetz 2002 im Internet zu verlautbarenden Mautordnung.

Der zu übernehmende Straßenteil verläuft vom Anschluss Stockerau/Nord (A22, B4) bis zum Anschluss Hollabrunn/Süd, einschließlich der Anschlussstellen Sierndorf, Obermallebarn, Göllersdorf, Großstelzendorf und Hollabrunn/Süd mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Im RIS seit

03.09.2009

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2019

Gesetzesnummer

20006412

Dokumentnummer

NOR40108959

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