Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Dienstausweise – BMG
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.07.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Inhalt
§ 7.Paragraph 7,
Der Dienstausweis hat folgende Daten zu enthalten:
Vorderseite (Bildseite)
Schriftzug „Dienstausweis Republik Österreich“
Schriftzug „Dienstbehörde“ und gegebenenfalls die zutreffende Bezeichnung nach Maßgabe der Z 3Schriftzug „Dienstbehörde“ und gegebenenfalls die zutreffende Bezeichnung nach Maßgabe der Ziffer 3
Schriftzug „Personalnummer“ und die Personalnummer
Schriftzug „Gültig bis“ und das Datum
Rückseite (Chipseite)
Schriftzug „Ausstellungsdatum“ und das Datum
allfälliger Akademischer Grad
Schriftzug „Geburtsdatum“ und das betreffende Datum
Aufgedruckte Unterschrift des Inhabers
Schriftzug „a.sign premium“ und Kartennummer des Dienstausweises
Schriftzug „Gebührenbefr. § 2 GebG“Schriftzug „Gebührenbefr. Paragraph 2, GebG“
Folgende Bezeichnungen der Behörde sind vorgesehen: „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ sowie optional zusätzlich mit einem ergänzenden Zusatztext darunter „AGES“ oder „Grenzbeschaudienst“.
Im RIS seit
09.09.2016
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2016
Gesetzesnummer
20006289
Dokumentnummer
NOR40186680