Bundesrecht konsolidiert

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MM-MMP-BeihV 2008 § 7

Kurztitel

MM-MMP-BeihV 2008

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 445/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 7

Inkrafttretensdatum

04.12.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe

Paragraph 7,
  1. Absatz eins,Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bei der AMA mit dem von der AMA aufgelegten Muster einzureichen. Der Antrag hat sich auf jeweils ein ganzes Kalendermonat zu beziehen.
  2. Absatz 2,Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Tatbestand für die Beihilfengewährung gesetzt wurde, bei der AMA einzubringen. In begründeten Fällen kann die AMA später eingereichte Anträge akzeptieren.
  3. Absatz 3,Die AMA kann einen Vorschuss gewähren, wenn die in Artikel 25, Absatz eins, der Verordnung (EG) Nr. 2799 aus 1999, festgestellten Voraussetzungen vorliegen.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2015

Gesetzesnummer

20006120

Dokumentnummer

NOR40102925

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