Bundesrecht konsolidiert

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MM-MMP-BeihV 2008 § 3

Kurztitel

MM-MMP-BeihV 2008

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 445/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

04.12.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Zulassung

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Der Betrieb, der Mischfutter, Mischungen oder denaturiertes Magermilchpulver herstellt, hat die Zulassung bei der AMA mittels eines von der AMA aufgelegten Musters zu beantragen.
  2. Absatz 2,Die Zulassung darf nur einem Antragsteller bzw. einer Antragstellerin erteilt werden,
    1. Ziffer eins
      der bzw. die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führt und regelmäßig Abschlüsse macht,
    2. Ziffer 2
      dessen bzw. deren Betrieb die in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt,
    3. Ziffer 3
      der bzw. die einen Orts- und Lageplan der Betriebsräume, in denen die zu verarbeitenden Erzeugnisse gelagert oder verarbeitet werden sollen, eine Beschreibung der vorgesehenen Be- und Verarbeitungsvorgänge und der dabei zu verwendenden Milchmengen oder Magermilchpulvermengen sowie Art und Menge der Zutaten mit Angabe der voraussichtlichen Ausbeute vorlegt und
    4. Ziffer 4
      der bzw. die sich bereit erklärt, sich den Kontrollmaßnahmen gemäß Paragraph 6, zu unterwerfen.
    Auf Verlangen der AMA hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 2, nachzuweisen.
  3. Absatz 3,Der Antragsteller/die Antragstellerin hat über die beihilfefähigen Waren gesonderte Aufzeichnungen zu führen. Die AMA kann weitere Auflagen hinsichtlich der Buchhaltung vorschreiben.
  4. Absatz 4,Die gemäß den Paragraphen 7, 9 und 10 der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 1101 aus 1994, sowie gemäß Paragraph 3, der Magermilch-Beihilfen-Verordnung 2000, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 2000, erteilten Zulassungen gelten als Zulassungen im Sinne dieser Verordnung.

Schlagworte

Ortsplan, Bearbeitungsvorgang

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2015

Gesetzesnummer

20006120

Dokumentnummer

NOR40102921

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