Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.07.2021
Außerkrafttretensdatum
28.02.2026
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Bei folgenden Vorgängen sind die Genehmigungsdaten oder Typendaten der Kraftfahrzeuge der in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 7 genannten Fahrzeugklassen durch die nach § 2 Z 1 Zuständigen in der Genehmigungsdatenbank mit einer Zulassungssperre zu versehen: Bei folgenden Vorgängen sind die Genehmigungsdaten oder Typendaten der Kraftfahrzeuge der in Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 7 genannten Fahrzeugklassen durch die nach Paragraph 2, Ziffer eins, Zuständigen in der Genehmigungsdatenbank mit einer Zulassungssperre zu versehen:
bei der Übertragung der Genehmigungsdaten oder der Typendaten im Falle des Eigenimportes oder Händler-Eigenimportes von Kraftfahrzeugen,
bei der Übertragung der Genehmigungsdaten oder der Typendaten im Falle des Reimportes von Kraftfahrzeugen.
Im RIS seit
24.06.2021
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2026
Gesetzesnummer
20006083
Dokumentnummer
NOR40235214