Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2006 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2006

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 357/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

08.10.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2006 mit insgesamt Euro 341 301,81 festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2019

Gesetzesnummer

20006026

Dokumentnummer

NOR40101908

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