Bundesrecht konsolidiert

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Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 274/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.12.2008

Außerkrafttretensdatum

14.09.2009

Abkürzung

ASV 2008

Index

50/01 Gewerbeordnung

Titel

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die
Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
(Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 – ASV 2008)
(CELEX-Nr.: 31995L0016, 32006L0042)
StF: BGBl. II Nr. 274/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 69, Absatz eins und des Paragraph 71, Absatz 3 bis 6 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2008,, wird verordnet:

Verzeichnis der Anhänge

ANHANG römisch eins

Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für den Entwurf und den Bau von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen

ANHANG römisch zwei

EG-Konformitätserklärungen

Teil A

Inhalt der EG-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Teil B

Inhalt der EG-Konformitätserklärung für eingebaute Aufzüge

ANHANG römisch drei

CE-Konformitätskennzeichnung

ANHANG römisch vier

Liste der Sicherheitsbauteile für Aufzüge

ANHANG römisch fünf

EG-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge und für Aufzüge

ANHANG römisch sechs

Endabnahme für Aufzüge

ANHANG römisch sieben

Mindestkriterien für Benannte Stellen

ANHANG römisch acht

Qualitätssicherung Produkt für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

ANHANG römisch neun

Umfassende Qualitätssicherung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

ANHANG römisch zehn

Einzelprüfung für Aufzüge

ANHANG römisch elf

Konformität mit der Bauart mit stichprobenartiger Prüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

ANHANG römisch zwölf

Qualitätssicherung Produkt für Aufzüge

ANHANG römisch dreizehn

Umfassende Qualitätssicherung für Aufzüge

ANHANG römisch vierzehn

Qualitätssicherung Produktion für Aufzüge

ANHANG römisch fünfzehn

Verzeichnis der Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

ANHANG römisch sechzehn

Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Aufzügen

ANHANG römisch siebzehn

Verzeichnis der österreichischen Normen und technischen Spezifikationen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

ANHANG römisch achtzehn

Verzeichnis der wesentlichen Beschlüsse, Entscheidungen und Informationen für die Anwendung und Durchführung dieser Verordnung bzw. der Aufzüge-Richtlinie

ANHANG römisch neunzehn

Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anhang römisch eins Nummer 2.2 dritter Absatz ASV 2008)

Anmerkung

Anlage 1 zu Anhang XVIII wurde am Ende des Anhangs XVIII (=Anlage 18) dokumentiert.
Das Verzeichnis der Anhänge wurde der Novelle BGBl. II Nr. 494/2008 angepasst.

Schlagworte

BGBl. Nr. 194/1994, Sicherheitsanforderung

Im RIS seit

30.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009

Gesetzesnummer

20005915

Dokumentnummer

NOR40111113

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