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Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen Anl. 2

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 256/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 284/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

12.11.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage B

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DER WERKMEISTERSCHULE

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Werkmeisterschule, auch für Berufstätige, hat im Sinne des Paragraph 59, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung zu wirken. Sie sollen

  • Strichaufzählung
    Aufgaben in der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbstständig bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und fördern können;
  • Strichaufzählung
    Kostenbewusstsein besitzen und zeitgemäße Maßnahmen des Umweltschutzes sowie der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz kennen;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit besitzen, sich selbstständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig zu aktualisieren;
  • Strichaufzählung
    kommunikativ und sozial berufliche Situationen bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Kompetenzen besitzen und in der Lage sein, sich mit ethischen und moralischen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinanderzusetzen.

römisch zwei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN römisch zwei a. Allgemeine Bestimmungen

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei a.

römisch zwei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) folgende Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    Die Gesamtausbildungsdauer kann auf bis zu zwei Semester verringert werden und auf bis zu sechs Semester ausgedehnt werden, wobei die Unterrichtseinheiten und der Lehrstoff auf die einzelnen Semester möglichst gleichmäßig aufzuteilen sind.
  2. Ziffer 2
    Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind ein oder mehrere in der Stundentafel vorgesehene schulautonome Pflichtgegenstände festzulegen.
  3. Ziffer 3
    In jedem Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Verteilung der vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl auf die Semester (und entsprechend die Verteilung des Lehrstoffes) zu verändern.
  4. Ziffer 4
    Das Ausmaß der Unterrichtseinheiten der in der Stundentafel vorgesehenen (schulautonomen) Pflichtgegenstände kann erhöht bzw. reduziert werden, um zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Ausmaß der Unterrichtseinheiten von im Lehrplan vorgesehen (schulautonomen) Pflichtgegenständen zu erhöhen. Die Reduktionen dürfen nicht mehr als durchschnittlich 40 Stunden pro Semester betragen und nicht zu einem gänzlichen Entfall des jeweiligen Pflichtgegenstandes im Verlauf der Ausbildung führen. Bei der Festlegung zusätzlicher schulautonomer Pflichtgegenstände haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff sowie die Aufteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester zu enthalten.

Bei Anwendung der in Ziffer eins bis Ziffer 3, genannten Maßnahmen ist die in der Stundentafel festgelegte Mindest- bzw. Höchstsumme an Unterrichtseinheiten (1 040 bzw. 1 280) zu beachten.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände zur Weiterqualifikation für (post)sekundäre Einstiege oder zur fachlichen und allgemein bildenden Weiterqualifikation festgelegt werden, wobei die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten haben.

römisch zwei c. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei c.

römisch zwei d. Fernunterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei d.

römisch drei. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 241 aus 2008,.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die deutsche Standardsprache in Wort und Schrift in Alltag und Beruf unmissverständlich gebrauchen können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen bewältigen (analysieren und strukturieren) können und Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln;
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibkenntnisse, Wortschatz und Sprachstrukturen festigen und erweitern;
  • Strichaufzählung
    die anfallende innerbetriebliche Kommunikation abwickeln und die in der Praxis üblichen Schriftstücke exakt und verständlich abfassen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen gezielt beschaffen und in der Berufspraxis kompetent und kritisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Kommunikation, Rhetorik und Präsentation erwerben und durch Übung festigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lern- und Arbeitsmethoden anwenden und Informationen zielorientiert beschaffen und erschließen können (Nachschlagewerke, Internet);
  • Strichaufzählung
    Medien und ihre Funktion in der Gesellschaft verstehen und aus dem Medienangebot kritisch auswählen können.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Sprachnormen:

Wiederholung ausgewählter Kapitel der Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreiben und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen; Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem; Kommentieren, Gesprächsführung; Sach- und Beziehungsebene, nicht sprachliche Signale.

Beschaffen, Sichten und Interpretieren von Informationen; Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen berufsorientierter Texte.

Schriftverkehr:

Analysieren und Abfassen einschlägiger betrieblicher Schriftstücke.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur; Wirkungsweise von Medien.

Lern- und Arbeitstechniken:

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen; Gebrauch von Nachschlagewerken; Benutzung von Bibliotheken und elektronischen Medien; Lesetechniken.

WIRTSCHAFT UND RECHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Rechtsvorschriften für die unternehmerische Tätigkeit kennen;
  • Strichaufzählung
    die für die Unternehmensgründung relevanten Rechtsvorschriften kennen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen steuerrechtlichen Vorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen;
  • Strichaufzählung
    wissen, welche Informationen dem betrieblichen Rechnungswesen entnommen werden können;
  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Zusammenhänge kennen.

3. und 4. Semester:

Lehrstoff:

Öffentliches Recht:

Aufbau des österreichischen Rechtssystems unter Berücksichtigung der Europäischen Union, Grundzüge der Gesetzgebung, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Grundzüge der Gewerbeordnung.

Bürgerliches Recht:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzgesetzes.

Unternehmensrecht:

Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Stellvertreter, Rechtsformen.

Betriebliches Rechnungswesen:

Zweck, gesetzliche Grundlagen, System der doppelten Buchführung, Inventur, Bilanz, Konten, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer, einfache Jahresabschlüsse.

Einfache Fälle der Kalkulation.

Grundzüge des Steuerrechts:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Volkswirtschaft:

Marktmechanismen, magisches Vieleck.

MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele kennen;
  • Strichaufzählung
    Managementmodelle und Führungsstile kennen;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    Personalentwicklungsmaßnahmen kennen.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Mitarbeiterführung:

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und -stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Betriebssoziologie:

Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Personalentwicklung:

Interessensvertretungen, Einteilung der Arbeitnehmer, Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, Rechte- und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten; Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren kennen und nachhaltig anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen, durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit erwerben und moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen können.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen:

Grundrechenoperationen; Umformung von Termen, Verhältnisse und Proportionen; direkte und indirekte Proportionalität; Prozentrechnung; Potenzen und Wurzeln; Überschlagsrechnung; Statistische Kennzahlen.

Geometrie:

Winkelmessung. Flächeninhalt und Umfang ebener Figuren. Satz des Pythagoras; Ähnlichkeit. Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Volumen- und Oberflächenberechnung.

Funktionen und Gleichungen:

Begriff und Darstellung, rechtwinkeliges Koordinatensystem. Lineare Funktionen und Gleichungen; Interpolation. Quadratische Funktionen und Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion. Kreisfunktionen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Analysis:

Elemente der Differenzial- und Integralrechnung.

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

Je Semester ein bis zwei Schularbeiten.

NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen, chemischen und ökologischen Grundlagenkennen;
  • Strichaufzählung
    weiterführende Literatur mit Verständnis lesen können.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Angewandte Physik:

Arbeitsweise der Physik; Grundgrößen und Einheiten. Ausgewählte Kapitel der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre sowie Atom- und Kernphysik.

Angewandte Chemie:

Aufbau der Materie; chemische Reaktionen, Reaktionstypen, Elektrochemie; anorganische und organische Grundstoffe.

Ökologie:

Ökosphäre und Ökosysteme (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe, Gleichgewichte, Belastungen, Umweltschutz.

Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes.

ANGEWANDTE INFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Wirkungsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes auswählen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Informationen auf elektronischem Wege beschaffen und weitergeben können.

Lehrstoff:

1. Semester:

Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Aufbau, Organisation und Betriebssysteme von Einzelarbeitsplatzanlagen. Grundzüge des Programmierens.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssysteme, Projektmanagementsoftware, Internet, Mailsystem. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

PROJEKTSTUDIEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufgaben aus dem Fachgebiet in Projektform umsetzen können.

Lehrstoff:

4. Semester:

Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände
ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Englisch in routinemäßigen Situationen als gemeinschaftliches Verständigungs- und Informationsinstrument in einfachen Berufs- und Alltagssituationen einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    in den sprachlichen Fertigkeiten folgende Ziele auf dem Niveau „Basic User A2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sicher erreichen bzw. das Niveau „Independent User B1“ anstreben, wobei in den Bereichen Sprechen und Schreiben
    Verständlichkeit über sprachliche Richtigkeit zu stellen ist:

Hörverstehen:

Standardsprachliche Äußerungen in Alltagssituationen verstehen, wenn langsam und deutlich und über grundlegende Informationen und Bedürfnisse gesprochen wird; im jeweiligen Berufsumfeld grundlegende technische Informationen verstehen und darauf reagieren;

Sprechen:

In Alltagssituationen und in beruflich relevanten Situationen an kurzen, strukturierten Gesprächen über einfache, vertraute Themen teilnehmen; in einfacher, aufzählender Form berichten; Gegenstände und Vorgänge einfach beschreiben und vergleichen;

Lesen und Leseverständnis:

Informationen einfacher Alltagstexte und berufsbezogener Texte zu vertrauten und konkreten Themen – auch unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern – lesen und verstehen;

Schreiben:

Einfache Informationen zur eigenen Person und Situation sowie zum beruflichen Umfeld in kurzer, auch zusammenhängender Form verfassen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem allgemeinen und fachnahen Umfeld der Studierenden sowie aus dem fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Wiederholung und Vertiefung der Grundkenntnisse; Aufbau eines relevanten Wortschatzes.

3. und 4. Semester:

Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen:

Erweiterte allgemeine Sachverhalte und einfache technische Anwendungen, insbesondere aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Festigung und Erweiterung der inhaltlich erforderlichen Sprachstrukturen und des Wortschatzes.

In jedem Semester ein bis zwei Schularbeiten, bei Bedarf auch mehrstündig.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A mit folgender Ergänzung:

3. und 4. Semester:

Sprachnormen:

Festigung und Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Ausdruck; Spezielle Sprachstrukturen und Fachausdrücke; Gebrauch von Nachschlagewerken.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Gesprächstechnik; Diskussionstechnik; Präsentationstechniken; Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle (verbal und nonverbal, Störungen, Feedback).

Vorbereitende Erarbeitung formaler und inhaltlicher Kriterien für die Abschlussarbeit.

Lern- und Arbeitstechniken:

Kritisches Bewerten von Informationen und Medieninhalten; Strukturieren und Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur; Zitieren.

BETRIEBSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Planung und Steuerung gewerblicher und industrieller Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Kostenrechnungssysteme einschließlich der Kalkulation kennen und durchführen können.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Kostenrechnung:

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung.

Unternehmensführung:

Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung; Materialwirtschaft.

Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.

C. Freigegenstände
UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen anhand von Fallbeispielen den Gründungsprozess und die wichtigsten Aufgaben der Unternehmensführung kennen lernen.

Lehrstoff:

3. Semester:

Phasen der Unternehmensgründung, Business-Plan. Einfache Fälle der Personalverrechnung.

4. Semester:

Kreativitätstechniken. Rechnungswesen. Erstellung und Bewertung von Angeboten.

ZWEITSPRACHE DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    alters- und situationsgemäßes Hörverstehen und einen entsprechenden Wortschatz entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Aussprache und grammatikalische Strukturen für erfolgreiche Kommunikationsstrategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    zunehmend komplexe Texte verstehen und situationsadäquate Lesetechniken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    differenzierte, zusammenhängende und normgerechte Ausdrucksweise im Mündlichen wie im Schriftlichen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    sich soziokultureller Unterschiede bewusst werden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lerntechniken erwerben und sich Methoden des selbstständigen Arbeitens und selbsttätigen und selbst gesteuerten Lernens aneignen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Mündliche Kommunikation und Hörverständnis:

Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien; aufbauend komplexere Themen (Familie, Freundeskreis, Berufswahl); Vorträge, Diskussion, Präsentationstechnik.

Textproduktion und -rezeption:

Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken; aufbauend komplexere sprachliche Produktion (Berücksichtigung verschiedener Sprachebenen) mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen und weiterführend im Beruf (Exzerpt, Bericht, Protokoll, Prozessbeschreibung).

Sprachnormen:

Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik; weiterführende Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik nach Bedarf.

DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Informationsmittel zur Aussprache, Rechtschreibung, Grammatik und zum Ausdruck im Deutschen gewandt handhaben sowie allgemeine kulturelle und fachspezifische Informationen gezielt erschließen können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich entwickeln und bewältigen, Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Texten aus der Berufspraxis selbstständig und kritisch umgehen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie ihre Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten verstehen sowie in ihrem/seinem Lebensbereich zu bewusstem, kritischem und mitbestimmendem Umgang mit den Medien fähig sein.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren; Kommentieren; Fachreferat; Fachtexte; Statement; Interview; Gesprächs- und Diskussionsführung; Kommunikationstechniken; kreatives Schreiben.

Sprachnormen:

Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen.

Medien:

Gestaltungskriterien und Manipulationsmittel der Massenmedien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Rede und Vortrag; Analysen und Stellungnahmen; Einstellungsgespräch; Verhandlung, Debatte; Facharbeit; Präsentationstechnik.

4. Semester:

Sprachnormen:

Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen.

Literatur, Kunst und Gesellschaft:

Kultur- und geistesgeschichtliche Epochen des auslaufenden 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart; Interpretieren und Werten von Texten; Bezüge zu anderen Kunstformen.

Medien:

Analyse von Medieninhalten.

ENGLISCH Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache auf der Basis des Hörverstehens, des Leseverstehens, des Sprechens und des Schreibens bewältigen können.

Es sollen dabei technische Kommunikations- und Informationsmittel situationsgerecht eingesetzt und moderne Arbeits-, Präsentations- und Moderationstechniken angewendet werden.

Bezugnehmend auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) soll das Niveau B1 sicher erreicht und das Niveau B2 angestrebt werden. Die Ziele des Niveaus B2 sind:

Die Studierenden sollen im Bereich des Hörens:

  • Strichaufzählung
    standardsprachliche Äußerungen zu allgemeinen Themen (auch im Radio, Kino und Fernsehen), sowie Fachdiskussionen im Spezialgebiet verstehen und auf den Kontext schließen können;
  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten Themen verstehen und verschiedene Hörverständnisstrategien anwenden können.

Die Studierenden sollen im Bereich des Lesens:

  • Strichaufzählung
    allgemeine und fachliche schriftliche Äußerungen aus unterschiedlichen Textsorten (Nachrichten, Berichte, Artikel, Korrespondenz oder Anleitung), allenfalls unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern, lesen und verstehen oder aus dem Kontext erschließen können; wobei bei Fachtexten aus dem eigenen beruflichen Umfeld ein höheres Detailverständnis erreicht werden soll;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lesetechniken beherrschen, wobei bei Fachtexten ein höheres Detailverständnis erreicht werden soll.

Die Studierenden sollen im Bereich des Sprechens:

  • Strichaufzählung
    aktiv an allgemeinen und fachspezifischen Gesprächen teilnehmen, Erfahrungen austauschen und sich an Diskussionen beteiligen können;
  • Strichaufzählung
    Sprachfunktionen wie berichten, beschreiben, Stellungnahmen abgeben, erörtern, die Abfolge von Ereignissen darlegen und zusammenfassen, logisch argumentieren, Standpunkte vertreten können;
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Gesprächsführung, zur Fehlerkorrektur und zur Selbstkontrolle anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich in Bezug auf die Qualität der eingesetzten sprachlichen Mittel in Alltags- und Berufssituationen weitgehend fließend und korrekt ausdrücken können.

Die Studierenden sollen im Bereich des Schreibens:

  • Strichaufzählung
    klare, strukturierte und detaillierter ausgeführte Texte in Form von Aufsätzen, Berichten, Zusammenfassungen und Kommentaren in angemessenem Stil schreiben können;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Korrespondenzen im Berufsfeld abwickeln können.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Allgemeine und technisch-wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen:

Aktuelle Themenkreise zu internationalen, allgemein politischen und umweltrelevanten Entwicklungen auf anspruchvollem Niveau. Technisch und wirtschaftlich relevante Themen des Berufsfeldes. Themen aus dem Feld der eigenen beruflichen Weiterentwicklung und Karriere. Kurzreferate und Präsentationen zu Themen aus den obigen Themenbereichen.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Ausbau und Festigung von Sprachstrukturen und Wortschatz, wie sie für die Ausdrucksfähigkeit in den jeweiligen Kommunikationsthemen bei angehobener Komplexität erforderlich sind.

Eine oder zwei Schularbeiten im Semester, bei Bedarf auch zweistündig.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt A und zusätzlich:

  • Strichaufzählung
    mathematische Sachverhalte darstellen und Verfahren begründen können.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Lineare Algebra und Geometrie:

Vektoren; Matrizen, Determinanten; Gleichungssysteme. Geraden und Ebenen. Ebene Trigonometrie. Anwendungen.

Analysis:

Zahlenfolgen; Grenzwert, Stetigkeit; Differenzialrechnung (Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Anwendungen der Differenzialrechnung). Integralrechnung (bestimmtes und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung).

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Häufigkeitsverteilung; Kenngrößen; Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationsregel); Diskrete und stetige Verteilungen.

Anwendungen aus dem Fachgebiet. Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen.

Zwei Schularbeiten im Semester.

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Mindestsumme

Im RIS seit

01.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40165894

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