(4)Absatz 4,Sind an der Herstellung der Verarbeitungserzeugnisse nacheinander mehrere Betriebe verschiedener Inhaber im Sinne von § 3 Z 2 letzter Satz beteiligt, so unterliegen alle Betriebe der besonderen Aufsicht.Sind an der Herstellung der Verarbeitungserzeugnisse nacheinander mehrere Betriebe verschiedener Inhaber im Sinne von Paragraph 3, Ziffer 2, letzter Satz beteiligt, so unterliegen alle Betriebe der besonderen Aufsicht.