Bundesrecht konsolidiert

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Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien) Art. 2

Kurztitel

Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 67/2007

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

16.03.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Text

Artikel 2

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien verpflichten sich, die zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Maßnahmen binnen 10 Jahren ab Abschluss dieser Vereinbarung durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen gemäß den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 – WBFG in der geltenden Fassung zu fördern. Die Projekte und Studien, auf Grundlage derer diese Vervollständigung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden soll, finden sich in der Anlage zu dieser Vereinbarung.
  2. Absatz 2,Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien, dass Projektänderungen aufgrund von behördlichen Anordnungen und detailplanungsbedingter technischer Änderungen erforderlich werden können.

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2024

Gesetzesnummer

20005276

Dokumentnummer

NOR40086823

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2007/67/A2/NOR40086823

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