Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien § 16

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 46/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 16

Inkrafttretensdatum

01.10.2007

Außerkrafttretensdatum

12.09.2019

Abkürzung

HPSV-HAUP

Index

72/02 Studienrecht allgemein

Text

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften

Paragraph 16,
  1. Absatz eins,Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
  2. Absatz 2,Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen eines Mitgliedes der Bundesregierung verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2019

Gesetzesnummer

20005258

Dokumentnummer

NOR40086632

Navigation im Suchergebnis