Einstufung der Studienfachbereiche der Studiengänge zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen, für Hauptschulen, für Sonderschulen oder für Polytechnische Schulen
§ 2.Paragraph 2,
Die nachstehend genannten, nach § 10 Abs. 1 der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV, BGBl. II Nr. 495/2006, verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche (Studiengänge zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen, für Hauptschulen, für Sonderschulen oder für Polytechnische Schulen) werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft: Die nachstehend genannten, nach Paragraph 10, Absatz eins, der Hochschul-Curriculaverordnung – HCV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 495 aus 2006,, verpflichtend vorzusehenden Studienfachbereiche (Studiengänge zur Erlangung des Lehramtes für Volksschulen, für Hauptschulen, für Sonderschulen oder für Polytechnische Schulen) werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
Humanwissenschaften ..........
LVG I, LVG römisch eins,
Fachwissenschaften und Fachdidaktiken:
den Pflichtgegenständen der jeweiligen Schulart zuordenbare Lehrveranstaltungen mit ausschließlich wissenschaftlichem Schwerpunkt …
. LVG I,. LVG römisch eins,
den Pflichtgegenständen der jeweiligen Schulart zuordenbare Lehrveranstaltungen mit ausschließlich praktischem Schwerpunkt ..
LVG III, LVG römisch drei,
sonstige Lehrveranstaltungen .........
. LVG II,. LVG römisch zwei,
Schulpraktische Studien bzw. Schul- und berufspraktische Studien:
Lehrveranstaltungen im Bereich der Unterrichtsanalysen und des Lehrverhaltenstrainings ........
.. LVG II,.. LVG römisch zwei,
sonstige Lehrveranstaltungen .......
.. LVG III,.. LVG römisch drei,
Ergänzende Studien:
Rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen (zB Schulrecht) …
…. LVG I,…. LVG römisch eins,
Lehrveranstaltungen mit überwiegend wissenschaftlichem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Blended Learning, Mediendidaktik, Politische Bildung oder Informatik …
… LVG II,… LVG römisch zwei,
Lehrveranstaltungen mit überwiegend praktischem Schwerpunkt zu Themenstellungen wie Sprecherziehung, Studiertechniken oder Darstellendes Spiel .....
.. LVG III... LVG römisch drei.