Bundesrecht konsolidiert

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Grundausbildungsverordnung BMLVS – A 3 Anl. 1

Kurztitel

Grundausbildungsverordnung BMLVS – A 3

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 222/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage 1

Lehr- und Stundenplan
„Einführungsmodul“

Ausbildungsfach

Richt-

stunden-

anzahl

Lehrinhalte – Schwerpunkte

Fremdsprachenausbildung

4

Vorstellung der Aufgaben des Sprachinstitutes des Bundesheeres, Einstufungstestung in der Fremdsprache Englisch

Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

12

Einweisung in die Informationstechnologiesysteme und -verfahren des Ressorts, das Fernmeldesystem des Ressorts,

- die Büroorganisation,

- die IKT-Sicherheit,

- den IKT-Datenschutz

Einführung in das Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten

8

Der Öffentliche Dienst als Arbeitgeber, praxisorientierte Darstellung wesentlicher Rechte und Pflichten im Dienstverhältnis unter besonderer Berücksichtigung der ressortinternen Vorschriften, Überblick über das Besoldungsrecht im Öffentlichen Dienst

Einführung in die Organisation und in die Aufgaben des Bundesheeres

16

Grundlagen der Organisation des Ressorts; Einsatz- und Friedensgliederung einschließlich der militärischen Dienstgrade und der Ausbildung zum Offizier und Unteroffizier; Grundlagen der Kommunikation und Führung; Überblick über die Aufgaben des Bundesheeres im In- und Ausland;

Schlagworte

Lehrplan, Richtstundenanzahl, Fremdsprachenausbildung, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie, Informationstechnologieverfahren, Dienstrecht, Einsatzgliederung, Inland

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2016

Gesetzesnummer

20005459

Dokumentnummer

NOR40090935

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