(3)Absatz 3,Für die Parameter der Anlage A, Tabelle A.2, und Anlage B, Tabelle B.2, errechnet sich die Jahresdurchschnitts-Umweltqualitätsnorm als Summe aus der in den Tabellen A.2 und B.2 festgelegten zulässigen Zusatzkonzentration und der in Anlage C angegebenen bzw. gemäß Abs. 4 ermittelten Hintergrundkonzentration.Für die Parameter der Anlage A, Tabelle A.2, und Anlage B, Tabelle B.2, errechnet sich die Jahresdurchschnitts-Umweltqualitätsnorm als Summe aus der in den Tabellen A.2 und B.2 festgelegten zulässigen Zusatzkonzentration und der in Anlage C angegebenen bzw. gemäß Absatz 4, ermittelten Hintergrundkonzentration.