Bundesrecht konsolidiert

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Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen § 5

Kurztitel

Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 464/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Art der Erhebung

Paragraph 5,
  1. Absatz eins,Die Erhebung hat in Form einer Stichprobe zu erfolgen.
  2. Absatz 2,In der Art der Befragung sind die Merkmale gemäß Paragraph 4, Absatz eins, bei statistischen Einheiten, die eine Tätigkeit gemäß Paragraph 3, Absatz 2, ausüben, zu erheben.
  3. Absatz 3,Die Befragung kann je nach Zweckmäßigkeit schriftlich oder mündlich erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2016

Gesetzesnummer

20005145

Dokumentnummer

NOR40085186

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