Bundesrecht konsolidiert

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Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung § 3

Kurztitel

Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 453/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

25.11.2006

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GuK-WV

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

Leitung der Weiterbildung

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Für die Leitung der Weiterbildung sowie für die stellvertretende Leitung hat der Rechtsträger einer Weiterbildung einen/eine Angehörigen/Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der/die über die erforderliche fachliche und pädagogische Eignung verfügt, zu bestellen.
  2. Absatz 2,Der Leitung der Weiterbildung obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Ziffer eins
      Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle der Weiterbildung,
    2. Ziffer 2
      Sicherung der inhaltlichen und pädagogischen Qualität der theoretischen Ausbildung,
    3. Ziffer 3
      Auswahl der Einrichtungen, an denen die praktische Ausbildung durchgeführt wird (Praktikumsstellen), sowie Kontrolle und Sicherung der Qualität der praktischen Ausbildung,
    4. Ziffer 4
      Personalführung, Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und das sonstige Personal der Weiterbildung sowie Aufsicht über die Fachkräfte,
    5. Ziffer 5
      Organisation, Koordination und Mitwirkung bei der Aufnahme der Teilnehmer/Teilnehmerinnen der Weiterbildung sowie beim Ausschluss von der Weiterbildung,
    6. Ziffer 6
      Aufsicht über die Teilnehmer/Teilnehmerinnen der Weiterbildung sowie Zuweisung dieser an die Einrichtungen der praktischen Ausbildung im Einvernehmen mit dem Rechtsträger der Praktikumsstelle,
    7. Ziffer 7
      Anrechnung von Prüfungen und Praktika,
    8. Ziffer 8
      Organisation und Koordination der sowie Mitwirkung an den Prüfungen und
    9. Ziffer 9
      Evaluierung der Erreichung des Weiterbildungsziels.

Schlagworte

Gesundheitspflege

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2017

Gesetzesnummer

20005140

Dokumentnummer

NOR40085133

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