Bundesrecht konsolidiert

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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war Art. 1

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 433/2006

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

16.11.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2006, G 124/06-6, römisch fünf 44/06-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 27. Oktober 2006, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „Liefer- und Dienstleistungsaufträge .....1 600 €“ in der letzten Zeile des Paragraph eins, der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 324 aus 2002,, war gesetzwidrig.“

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2021

Gesetzesnummer

20005116

Dokumentnummer

NOR40084707

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