Richtlinie 2009/145/EG mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderer Sorten, ABl. Nr. L 312 vom 27.11.2009 S. 44, geändert durch die Richtlinie 2013/45/EU, ABl. Nr. L 213 vom 8.8.2013 S. 20;Richtlinie 2009/145/EG mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderer Sorten, Amtsblatt Nummer L 312 vom 27.11.2009 Seite 44, geändert durch die Richtlinie 2013/45/EU, Amtsblatt Nummer L 213 vom 8.8.2013 Seite 20;