(2)Absatz 2,Zur Unterstützung des Vorsitzenden wird eine Geschäftsstelle im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet, die sich aus für die Zoonosenkoordination und für die Zoonosenüberwachung zuständigen Bediensteten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen und weiteren Mitarbeitern der für die einzelnen Fachbereiche zuständigen Organisationseinheiten zusammensetzt. Sie hat folgende Aufgaben:
Unterstützung des Vorsitzenden
Administration von Zuschriften und Anträgen
Information der Mitglieder
Vorbereitung und Organisation der Sitzungen der BKZoon
Erstellung des Protokolls
Evidenthaltung einer Liste aller Mitglieder und deren Stellvertreter sowie der Ansprechpartner der Geschäftsstelle.