Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 HlG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 HlG darstellt, ist in den beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abt. IV/SCH2), beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Liezen und Selzthal aufliegenden Unterlagen, Einlagen „Verordnungsplan-Kataster“, Maßstab 1:5000, Plan Nr. SS00-00-51-001-00 und „Katasterlageplan mit Koordinaten“, Maßstab 1:1000, Plan Nr. SS00-00-51-002-00 ausgewiesen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, HlG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, HlG darstellt, ist in den beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abt. IV/SCH2), beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Liezen und Selzthal aufliegenden Unterlagen, Einlagen „Verordnungsplan-Kataster“, Maßstab 1:5000, Plan Nr. SS00-00-51-001-00 und „Katasterlageplan mit Koordinaten“, Maßstab 1:1000, Plan Nr. SS00-00-51-002-00 ausgewiesen.